Schadstoffarme Farben sind heute eine wichtige Voraussetzung für den Einsatz in allen Bereichen der Druckindustrie. Verschärfte Anforderungen gelten u. a. für das Bedrucken von Bedarfsgegenständen, Lebensmittelverpackungen, medizinischen Artikeln und in der Spielzeugindustrie. Gerade letztere ist diesbezüglich speziell gefordert, erkunden Babys und Kleinkinder ihr Spielzeug durch Tasten und vielfach auch mit dem Mund durch Lutschen und Knabbern. Das erfordert höhere Sicherheitsanforderungen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Chemikalien in Druckfarben für Spielzeug:
Seit Jahren existieren in diesem Bereich daher Normen und Anforderungen zur Sicherheit von Spielzeug. Sie sollen die Einhaltung einheitlicher Sicherheitsstandards in der Europäischen Union gewährleisten. Diese Spielzeugrichtlinie ist in RL 2009/48/EG beschrieben. Die Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten chemischen Sicherheitsanforderungen wird im Detail auch über die Normenreihe EN 71 (Sicherheit von Spielzeug) geregelt. Zum Einfärben und Bedrucken von Spielzeug bzw. Spielzeugbestandteilen ist dies primär die EN 71-3:2019.
Grenzwerte für die Migration von Elementen aus Spielzeugmaterialien gemäss DIN EN 71-3:2019:
Migrationswert | |||
Element | Kategorie I mg/kg |
Kategorie II mg/kg |
Kategorie III mg/kg |
Aluminium | 5625 | 1406 | 70000 |
Antimon | 45 | 11.3 | 560 |
Arsen | 3.8 | 0.9 | 47 |
Barium | 1500 | 375 | 18750 |
Bor | 1200 | 300 | 15000 |
Cadmium | 1.3 | 0.3 | 17 |
Chrom (III) | 37.5 | 9.4 | 460 |
Chrom (VI) | 0.02 | 0.005 | 0.053 |
Cobalt | 10.5 | 2.6 | 130 |
Kupfer | 622.5 | 156 | 7700 |
Blei | 2.0 | 0.5 | 23 |
Mangan | 1200 | 300 | 15000 |
Quecksilber | 7.5 | 1.9 | 94 |
Nickel | 75 | 18.8 | 930 |
Selen | 37.5 | 9.4 | 460 |
Strontium | 4500 | 1125 | 56000 |
Zinn | 15000 | 3750 | 180000 |
Organozinn | 0.9 | 0.2 | 12 |
Zink | 3750 | 938 | 46000 |
Die erlaubten Migrationswerte sind vom Typ des Spielzeugmaterials abhängig und werden gemäss der obenstehenden Tabelle in drei Kategorien unterteilt. Bedruckte Spielzeuge fallen in der Regel unter Kategorie III. Aufgrund der zum Teil sehr niedrigen Grenzwerte, die im Bereich von Spurenverunreinigungen bzw. ubiquitären Mengen liegen, ist eine Gewährleistung der Einhaltung dieser Werte ohne Analyse des bedruckten Endproduktes nicht möglich. Entsprechende Analysen können von akkreditierten Laboratorien (z. B. SQTS, SGS Institut Fresenius, Intertek, TÜV) durchgeführt werden. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei einem Spielzeug ist der Spielzeughersteller.
Basierend auf den Kenntnissen der eingesetzten Rohmaterialien und bei fachgerechter Verarbeitung der Druckfarben bietet Printcolor verschiedene Produkte an, mit denen die Richtlinie 2009/48/EG und somit auch EN 71-3:2019 eingehalten werden können. Mit Laboruntersuchungen kann dies am fertigen Produkt bestätigt werden.